Reisen mit Hunden

 

Wer im Besitz eines Hundes ist, der möchte nur ungern im Urlaub oder gar auf längeren Reisen auf dessen Begleitung verzichten. In die meisten Länder ist es auch absolut kein Problem, seinen treuen Vierbeiner mitzunehmen. Allerdings sollten ein paar wichtige Vorkehrungen vor der Abreise getroffen werden.

Absolute Voraussetzung ist ein gültiger EU-Heimtierausweis. Dieses Dokument muss auf jeden Fall ein aktuelles Bild des Tieres, den Nachweis eines implantierten Mikrochips mit Chipidentifizierungsnummer sowie einen gültigen Tollwutschutz beinhalten. Für manche Länder muss noch zusätzlich eine vom Tierarzt ausgestellte "Reiseunbedenklichkeitsuntersuchung" (Gesundheitszustand) vorgelegt werden.

Im Anschluss haben wir euch mal ein paar Länder aufgelistet, von denen wir wissen, was vor der Einreise zu beachten ist.

 

Natürlich können wir für die nachstehenden Einreisebestimmungen eurer Vierbeiner keine Garantie übernehmen, da sich diese u.U. in den einzelnen Ländern sehr schnell verändern können. Daher solltet ihr euch rechtzeitig über die aktuellen Einreisebestimmungen eurer Reiseländer bei den entsprechenden Behörden auf den neuesten Kenntnisstand bringen.

 

Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb der EU

 

Nach der gemeinschaftsrechtlichen Regelung muss seit dem 03.07.2004 für Hunde, die innerhalb der EU grenzüberschreitend reisen ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser Ausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Das Tier muss mit einem Mikrochip versehen und die Chipidentifizierungsnummer im Ausweis eingetragen sein.

Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Ausweis den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

Für aus Deutschland stammende Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 21 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden ist.

Seit dem 01.01.2012 gelten nun auch einheitliche Bestimmungen für die Einreise aus der EU nach Großbritannien, Irland, Schweden, und Malta. Bisher forderten diese Länder vor der Einreise von Hunden eine Überprüfung des Tollwut-Titers, um festzustellen, ob ein gültiger Tollwut-Impfschutz besteht. Nach Durchführung des Titer-Tests musste eine Wartezeit von 6 Monaten eingehalten werden, erst dann war eine Einreise möglich.

Es muss lediglich der Nachweis einer gültigen Tollwut-Schutzimpfung erbracht werden. Die Einreise kann nun 21 Tage nach der Impfung erfolgen. Zusätzliche Bestimmungen, die die Kennzeichnung durch einen Mikrochip sowie das Mitführen eines EU-Heimtierausweises mit Lichtbild, Chipidentifizierungsnummer und den Angaben zum Tier und seinem Besitzer vorschreiben, bestehen weiterhin unverändert.

 

 

Einreisebestimmungen für Hunde nach Kanada und in die USA

 

Wer mit dem Hund nach Kanada oder in die USA reisen möchte, sollte sich zunächst auf der Website der jeweiligen Botschaft in seinem Heimatland über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren. Grundsätzlich gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei Reisen innerhalb der EU.

Besonders wichtig ist allerdings, die Bescheinigung über eine gültige Tollwutimpfung. Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise nach Kanada oder in die USA gegen Tollwut (engl. Rabies) geimpft worden sein.

Wenn ihr euren Hund im Flugzeug mitnehmen wollt, solltet ihr euch unbedingt bei der entsprechenden Fluggesellschaft informieren. Nicht jede Airline transportiert Tiere. Manche Airlines transportieren euren Vierbeiner wiederum nicht rund ums Jahr. Die meisten Fluggesellschaften bestehen jedoch auf eine vom Tierarzt ausgestellte Reiseunbedenklichkeitsuntersuchung (Gesundheitszustand), die beim Einchecken vorgelegt werden muss. Ihr seht also, es gibt im Vorfeld so einiges zu beachten.

Eure kleinen Vierbeiner dürfen während des Fluges mit in die Kabine genommen werden. Größere Exemplare müssen dagegen in den Frachtraum. Hierfür wird eine speziell vorgeschriebene Hundetransportbox (s.g. "Kennel") benötigt, die entsprechend der Hundegröße, bestimmte Masse aufweisen muss. Diese muss allerdings von euch selbst besorgt und mitgebracht werden.

Sinnvoll ist auch das Anbringen einer kleinen Flasche Wasser sowie etwas Futter auf der Oberseite des Kennels. Ebenso ist es ratsam eine Telefonnummer anzubringen für den Fall, dass es zu Komplikationen kommen sollte. 

 

 

Einreisebestimmungen für Hunde nach Mexiko

 

 

Wenn dein Hundi jünger als drei Monate ist, ist ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Sollte dein geliebter Vierbeiner allerdings älter als drei Monate sein, müssen bei der Einreise folgende Kriterien erfüllt werden:

  • ein Gesundheitszeugnis (darf nicht älter als 5 Tage sein), in der angegeben werden soll, dass die Tiere präventiv gegen Parasiten behandelt wurden oder dass sie frei von Ekto- und Endoparasiten sind. Datum der antiparasitären Behandlung ist Pflicht,
  • sowie ein gültiger Impfpass mit dem Nachweis der Tollwutimpfung, die maximal ein Jahr alt sein darf.

 

Achtet darauf, dass die Angaben über Alter, Rasse, Farbe, Geschlecht, usw. auf allen Bescheinigungen übereinstimmen und dem Tier zugeordnet werden kann. Ansonsten kann es zu unnötigen Wartezeiten und Kosten kommen.

 

Offizieller Ablauf bei der Einreise nach Mexiko:

  • Bei der Einreise musst du dich mit deinem Haustier direkt zum Veterinärmedizinischen Dienst (OISA), der an allen internationalen Flughäfen, Häfen und Landesgrenzen vertreten ist, begeben.
  • Das Haustier wird bei der mexikanischen Lebensmittel- und Veterinärbehörde einer äußerlichen Kontrolle unterzogen (falls das Tier aus einem Land mit Maul- und Klauenseuche oder einer Gefahrenzone stammt, wird eine prophylaktische Behandlung durchgeführt).
  • Wenn das Tier die vorher genannten Voraussetzungen erfüllt, wird die entsprechende Gesundheitsbescheinigung zur Einfuhr von Tieren ausgestellt. Es handelt sich um ein amtliches Gesundheitszeugnis, das acht Kalendertage gültig ist. Es ermöglicht die Einreise sowie die Ausreise des Haustieres nach Ablauf dieser Frist ohne eine erneute Vorlage der oben genannten Unterlagen.

 

Anmerkung von uns

 

Wir reisten immer aus den USA nach Mexiko ein. Dabei hatten wir unsere Meri nie einem Veterinärmedizinischen Dienst an der Grenze vorgestellt. Auch bei den verschiedenen Kontrollen im Landesinneren durch das Militär, zumeist nach dem überqueren der Grenze eines weiteren Bundesstaates, interessierte sich absolut niemand für unseren Vierbeiner.